Die dienstlichen Leistungen von Beamten müssen regelmäßig beurteilt werden. Diese dienstlichen Beurteilungen der Vorgesetzten sind jeweils die Grundlage für weitere Personalentscheidungen, zum Beispiel Beförderungen und Versetzungen. Die Besonderheit: Beamte haben aufgrund einer Regelung im Grundgesetz die Möglichkeit – anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft – Beförderungsentscheidungen oder Einstellungen gerichtlich überprüfen zu lassen (sogenannte Konkurrentenklage).
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in den letzten Jahren häufig mit der Frage beschäftigt, inwieweit diese dienstlichen Beurteilungen auch tatsächlich rechtmäßig erstellt werden. Der Hintergrund ist, dass in vielen Fällen die Vermutung besteht, dass Beurteilungen „geschönt“ werden, um bestimmten Beamten einen Vorteil bei Beförderungsverfahren zu verschaffen.
So hat das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Jahren bereits entschieden, dass dienstliche Beurteilungen (in denen die einzelnen Leistungen jeweils nur in einer Notenstufe angekreuzt werden) mit einer schriftlich begründeten Gesamtnote versehen werden müssen. Dies hat dazu geführt, dass viele Beurteilungen gerichtlich aufgehoben werden mussten und viele Beförderungsverfahren gerichtlich gestoppt oder beanstandet wurden.
In einer aktuellen Entscheidung vom 7.7.2021 (2 C 2.21) hat das Bundesverwaltungsgericht erneut für Aufsehen gesorgt: es hat zum einen festgestellt, dass viele dienstliche Beurteilungen keine ausreichende rechtliche Grundlage haben. So werden im Land Brandenburg die Beamten nur auf Basis einer einfachen Verwaltungsvorschrift beurteilt. Erforderlich wäre nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch eine klare gesetzliche Grundlage für die Beurteilungen.
Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht weiter entschieden, dass die Beurteilungen teilweise auch deswegen zu beanstanden sind, weil sie nur die Leistung der Beamten einschätzen. Das Grundgesetz würde jedoch in Art. 33 Abs. 2 auch verlangen, dass Eignung und Befähigung der Beamten eingeschätzt werden. Dies müsse in einem Gesamturteil in der dienstlichen Beurteilung eindeutig festgestellt werden.
Viele, wenn nicht gar die meisten dienstlichen Beurteilungen von Beamten werden diesen neuen Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht gerecht. Beamte, die derzeit in einem Beförderungs- oder Auswahlverfahren stehen oder erwarten, sich in nächster Zeit entsprechend zu bewerben, sollten daher ihre Beurteilungen rechtlich überprüfen lassen.