Mandanteninformationen

Vor dem Besuch beim Anwalt

Zeichnet sich ein Rechtsproblem ab, ist es meistens wichtig, umgehend den Anwalt aufzusuchen. In vielen Fällen laufen Fristen, deren Versäumung zu schweren Rechtsnachteilen führen kann.

Es wird gebeten, vor dem ersten Besuch beim Anwalt den anliegenden Fragebogen auszufüllen:

Allgemeine Mandatsbedingungen

Unseren Aufträgen und Mandaten liegen unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung zugrunde, die Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt werden und die Sie hier herunterladen können.

Wichtige Fristen

Bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid:
• 2 Wochen Einspruchsfrist [Arbeitsgericht 1 Woche]

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages:
• 3 Wochen Klagefrist nach Zugang der schriftlichen Kündigung

Bei einem Bußgeldbescheid:
• 2 Wochen Einspruchsfrist

Bei einem behördlichen Bescheid:
• 1 Monat Widerspruchs- oder Klagefrist nach Zugang

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung:
• 1 Woche Rechtsmittelfrist

Bei einem Versäumnisurteil:
• 2 Wochen Einspruchsfrist [Arbeitsgericht 1 Woche]

Bei sonstigen Urteilen der Zivilgerichte:
• in der Regel 1 Monat Rechtsmittelfrist

Aber auch schon bei Einleitung eines Verfahrens können wichtige Fristen laufen, die unbedingt einzuhalten sind.
Also: schnell und rechtzeitig zum Anwalt. Den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, kann ein schwerer Fehler sein.

In jedem Fall ist es daher wichtig, telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin beim Anwalt zu vereinbaren. Wir planen unsere Termine so, dass Sie meistens keine langen Wartezeiten haben. Für einen Anwaltsbesuch sollten Sie in der Regel eine Stunde Zeit einplanen. Schwierige Fälle können auch schon einmal länger dauern.

Zum Termin sollten nach Möglichkeit alle wichtigen Unterlagen im Original und in Kopie mitgebracht werden. Wenn etwas fehlt, wird Ihnen das der Anwalt mitteilen. Nach Möglichkeit ist auch die Rechtsschutzversicherung schon vorher zu informieren. Um eine sachgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, bearbeitet Ihr Anwalt das Mandat bis zum Abschluss selbstständig. Nur wenn es sich auf gar keinen Fall vermeiden lässt [z. B. Krankheit oder Urlaub], beauftragt er einen Kollegen aus der Kanzlei mit der Weiterbe-arbeitung und informiert ihn vorher eingehend.

Nach der Beauftragung

Wir kümmern uns in der Regel ohne weitere Aufforderung um alles erforderliche und veranlassen die nötigen Schritte. Von der wichtigen Korrespondenz in Ihrem Fall erhalten Sie jeweils Abschriften, so dass sie immer auf dem Laufenden sind.

Wir kümmern uns auch um die Einhaltung von Fristen und nehmen alle erforderlichen Termine wahr.

Wenn Sie Ihr Anwalt um einen Termin oder ergänzende Auskunft oder Unterlagen in ihrem Fall bittet, kommen Sie dem bitte auch baldmöglichst nach.
Anwälte sind für einen erfolgreichen Abschluss eines Rechtsstreits immer auf die Zuarbeit und Information ihrer Mandanten angewiesen.

Falls Sie einmal Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Bitte beachten Sie aber, dass Anwälte vormittags häufig Gerichts-termine und nachmittags häufig Mandantenbesprechungen haben. Wenn Ihr Anwalt daher nicht sofort erreichbar ist, wird unser geschultes Sekretariat um Auskunft bemüht sein oder Ihnen einen günstigen Gesprächstermin nennen können.

Bei den Bearbeitungszeiten beachten Sie bitte, dass viele Gerichtsverfahren unter Umständen sehr lange dauern können, ohne dass wir Einfluss auf die Geschwindigkeit nehmen können. Verfahren an den Verwaltungsgerichten können z. B. ohne Weiteres 2 bis 3 Jahre bis zum Urteil in Anspruch nehmen. Auch bei den übrigen Gerichten können Prozesse ohne Weiteres 1 Jahr oder länger dauern. Arbeitsgerichtsprozesse sind hingegen meist bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen. Dies liegt in der Regel an der unterschiedlichen Arbeitsweise und der chronischen Belastung der Gerichte. Wir bemühen uns jedoch wo es nur geht, um Beschleunigung, da auch wir am zügigen Abschluss einer Sache interessiert sind.